Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG NRW
Bei der Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleistungen können Schadstellen im Material mittels optischer Inspektion, mit einer Wasser- oder Luftdruckprüfung nachgewiesen werden.
Durch undichte Rohrleitungen können gefährliche Schadstoffe ins Grundwasser eindringen und somit die Umwelt und uns selbst gefährden.
Dieser Gefahr kann durch regelmäßige Prüfung mit modernster Technik und jahrelanger Erfahrung vorgebeugt werden. Das mit Luft oder Wasser durchgeführte Verfahren überprüft die Dichtigkeit von Grundleitungen und Hausanschlüssen. Für bestimmte Objekte ist eine Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben und muss gemäß § 61 a LWG NRW ausgeführt werden.